PrimaSoft verbucht krankheits– oder behinderungsbedingte Kosten differnziert. Der Kontenplan ermöglicht eine periodische Kontrolle aller Rückforderungen im Gesundheits­bereich. Dieses Beispiel bezieht sich auf eine betreute Person, die Anrecht auf Zusatzleistungen hat.
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Ausschnitt „3 Gesundheit“ aus dem Kontoplan. Die erste Ziffer der Kontonummerierung gibt Auskunft über Belastung oder Gutschrift. Alle Gutschriften beginnen mit der Ziffer 1, alle Belastungen beginnen mit der Ziffer 5. Mit der zweiten Ziffer werden Kategorien gebildet. Die dritte Ziffer ist Ordnungszahl. Mit diesen Konten wird die Ausgleichskontrolle der Kategorie „Gesundheit“ zusammen gestellt.
t

Nr.

 Kontobeschreibung  Kategorie

531

direkt bezahlte Rechnungen die KVG - pflichtig sind. Gesundheit
 131  Rückvergütung der Krankenkasse gemäss KVG  Gesundheit
 532  Franchise und Selbstbehalt  Gesundheit
 533  Krankheit/Behinderung nicht KVG aber Antrag an AfZL  Gesundheit
 132  Rückvergütung von AfZL  Gesundheit
t
Da die präzise Kontobeschreibung zu viel Platz brauchen würde, bietet PrimaSoft eine frei konfigurierbare Möglichkeit zur Kurzbeschreibung. Diese erscheit in der Buchführung zusammen mit der Kontonummer.
 
Werden eingereichte Rückforderungen an die Krankenkasse oder an das Amt für Zusatzleistungen nicht anerkannt, so werden diese Aufwendungen umgebucht und dem Konto 534 „nicht anerkannte, übrige Gesundheitskosten“ belastet. Dieses Konto wird für die Ausgleichskontrolle nicht einbezogen.
Das hier gezeigte Kontoblatt ist ein Auszug aus dem Verkehrskonto und zeigt nur die Buchungen in den Konten 131, 132, 531, 532 und 533 einer Periode. Kontrollperioden werden immer mit Eingang der Rückerstattung durch das Amt für Zusatzleistungen abgeschlossen. Es sind eine oder mehrere Perioden pro Kalenderjahr möglich. Die Perioden müssen nicht genau mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.
 
Sind Belastungen und Gutschriften ausgeglichen, so ist belegt, dass die Mandatstragenden alle Aufwendungen für Gesundheit bei der Krankenkasse und beim Amt für Zusatzleistungen geltend gemacht haben. Eventuell rundet das Amt für Zusatzleistungen den Betrag der Rückerstattung auf ganze Franken auf, was einen Rundungsfehler von kleiner als CHF 1.00 verursacht.
t
t
Bei jeder Abrechnung zum Rechenschafts– bzw. Schlussbericht zeigt Primasoft in übersichtlicher Form, welche Rückforderungen im Gesundheitsbereich noch offen sind. Als Stornierungen gut ersichtlich, sind auch die von Krankenkasse oder Amt für Zusatz­leistungen abgelehnte Forderungen.
PrimaSoft Zürich © Nov. 2011 mail@kurtkeller.ch