Seit 10 Jahren führe ich im Auftrag der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich Beistand­schaften für alte oder behinderte Menschen. Diese Mandate haben eine gesetzliche Grundlage und sind in den Artikeln 392.1 und 393.2 des schweizerischen Zivilgesetzbuches festgeschrieben.

 

Begonnen habe ich mit dieser ehrenamtlichen Aufgabe, als ein behutsamer Ausstieg aus der hundertprozentigen Erwerbstätigkeit am Horizont auftauchte. Softwareunterstützung nur bei institutionell geführten Mandaten empfand ich immer als Benachteiligung der privaten Beiständinnen und Beistände.

 

Wie Private im administrativen Bereich besser unterstützt werden könnten, habe ich während meiner Arbeit in einer Softwarefirma, die Fallführungssysteme für den Sozialbereich herstellt, eingehend studiert. Zu viele Anforderungen und mangelnde wirtschaftliche Erfolgsaussicht verhinderten bisher eine Investition in diese Idee.

PrimaSoft Zürich © Nov. 2011 mail@kurtkeller.ch